Rechtsprechung
LG München II, 13.04.2021 - 12 S 703/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,59978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von …
Die einstweilige Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Amtsgerichts Starnberg vom 12. Februar 2020 - 6 C 1072/19 - sowie aus dem Endurteil des Landgerichts München II vom 13. April 2021 - 12 S 703/20 - wird, soweit der Beschwerdeführer zur Räumung und Herausgabe der von ihm innegehabten Wohnung einschließlich Garage verurteilt worden ist, bis zu einer erneuten Entscheidung des Landgerichts über die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers verlängert. - BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
Erfolgreicher Eilantrag eines psychisch erkrankten Räumungsschuldners gegen eine …
Die Zwangsvollstreckung aus dem Endurteil des Amtsgerichts Starnberg vom 12. Februar 2020 - 6 C 1072/19 - sowie dem Endurteil des Landgerichts München II vom 13. April 2021 - 12 S 703/20 - wird einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens auf die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt, soweit der Beschwerdeführer zur Räumung und Herausgabe der von ihm innegehabten Wohnung einschließlich Garage verurteilt worden ist. - LG München II, 20.12.2021 - 12 T 4785/21
Aussetzung der Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr
Die Berufung des Schuldners hat das Landgericht München II durch Endurteil vom 13.04.2021 (12 S 703/20) zurückgewiesen und dem Schuldner eine Räumungsfrist bis 30.09.2021 eingeräumt.